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Brandschutzverglasung Aluminium F30
Brandschutzverglasung Aluminium F30 Brandschutzverglasung Schüco ADS90FR30 (Festverglasung) Die Brandschutzverglasung Schüco ADS90FR30 ist eine Festverglasung aus Aluminium für den Einbau in feuerhemmende Massiv- und Leichtbauwände. Die Brandschutzverglasung verfügt über hervorragende brandschutztechnische Eigenschaften. Das Profilsystem besteht aus Mehrkammer-Aluminiumprofilen und erfüllt die Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 unabhängig von der Richtung der Brandbeanspruchung. Mit einer schlanken Bautiefe von nur 90 mm und einer Rahmenbreite von 67 mm können feuerhemmende Brandschutzverglasungen in der Innen- und Außenanwendung realisiert werden. Das System Schüco ADS90FR30 ist über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.14-2271 des DIBt-Berlin für den Einbau in inneren und äußeren Brandschutzwänden nachgewiesen. Bestellen Sie hier Ihre individuelle Brandschutzverglasung in dem von Ihnen gewünschten Abmessungen. Klicken Sie unter dem Artikelpreis auf Artikel konfigurieren und stellen Sie mit nur wenigen Klicks Ihre individuelle Brandschutzverglasung zusammen.   Systemaufbau Die Rahmenprofile dieser Brandschutzverglasung bestehen aus speziellen 5-Kammer Aluminium-Kunststoff-Verbundprofilen. Die Bautiefe der Profile beträgt 90 mm. Die Ansichtsbreite der Rahmenkonstruktion beträgt 67 mm. Die beiden äußeren Profilschalen sind aus hochfestem Aluminium gefertigt und sind in der Profilmitte durch eine isolierende Kunststoffkammer verbunden. Wir liefern Ihnen die Brandschutzverglasung Schüco ADS90FR30 als einbaufertige Rahmenkonstruktion inkl. Scheibendichtungen, Glashalteleisten und einer klar durchsichtigen oder matten Brandschutzglasscheibe. Das zugelassene Brandschutzisolierglas Pyrostop 30-35 ist mit einer Nenndicke von 36 mm (+2 / -2 mm) über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.20-2330 für den Einbau in mindestens feuerhemmenden äußeren Brandschutzwänden nachgewiesen. Der gewünschte RAL-Farbton der Aluminium-Rahmenkonstruktion kann in der Konfiguration ausgewählt werden.   Bauteilanschlüsse Der Einbau von Brandschutzverglasungen der Serie ADS90FR30 erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen Bauartgenehmigung in den nachfolgend aufgeführten Massivwänden: Mauerwerkswände bestehend aus Mauerziegeln, Kalksandstein in einer Dicke von mindestens 11,5 cm Mauerwerkswände aus Porenbetonsteinen in einer Dicke von mindestens 15 cm Betonwände bzw. Stahlbetonwände Leichtbauwände in Metallständerbauweise in der Feuerwiderstandsklasse F30 Leichtbauwände in Holzständerbauweise in der Feuerwiderstandsklasse F30 Bekleidete Stahlbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4 Bekleidete Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4 Klassifizierte Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4   Lieferumfang: Im Lieferumfang enthalten ist eine einbaufertige Rahmenkonstruktion inkl. Dichtungen, Glasleisten, Verglasungsklötzen und der dazugehörigen Scheibe Brandschutzglas (Brandschutzisolierglas). Elementrahmen und Brandschutzglas werden getrennt per Spedition bis Bordsteinkante ausgeliefert. Einbaufertige Rahmenkonstruktion Kennzeichnungsschild (am Rahmen vernietet) Glasanlagedichtung Glasdichtung Glasleisten Verglasungsklötze verschiedene Größen Rahmendübel (optional) Mineralwolle zum Verfüllen des Ringspaltes (optional)   Hinweise Elementrahmen und Brandschutzglas werden getrennt per Spedition bis zur Bordsteinkante ausgeliefert. Das Abladen vom Brandschutzglas ist Aufgabe des Bestellers Hebegeräte wie Stapler sollten vorhanden sein. In der Konfiguration können Sie optional eine Kranentladung buchen.  ACHTUNG VOR FALSCHEN UND UNZULÄSSIGEN BRANDSCHUTZELEMENTEN: Brandschutzverglasungen (Festverglasung) sind in Deutschland ausschließlich national geregelt und benötigen als Verwendbarkeitsnachweis und Anwendbarkeitsnachweis eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt-Berlin. Im Internet werden Brandschutzverglasungen von ausländischen Anbietern in der Feuerwiderstandsklasse EI30 mit CE-Zulassung angeboten. Diese EI30-Verglasungen sind in Deutschland nicht zulässig und dürfen ohne eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung nicht eingebaut werden. Die Produktion von Brandschutzverglasungen ist im Übrigen überwachungspflichtig. Brandschutzverglasungen sind mit einem Kennzeichnungsschild (Prägeschild) aus Stahlblech zu versehen. Auf diesem Schild sind Herstellungswerk, Zulassungsnummer, Herstellungsjahr und System vermerkt. Brandschutzverglasungen nach dieser allgemeinen Bauartgenehmigung dürfen nur von Unternehmen ausgeführt bzw. montiert werden, die ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet haben und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen. Alle Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung sind uneingeschränkt zu beachten. Die allgemeine Bauartgenehmigung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

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