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Brandschutzverglasung Aluminium F60
Brandschutzverglasung Aluminium F60 Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR60 (Festverglasung) Hochfeuerhemmende Brandschutzverglasung in der Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4102-13 bestehend aus einer Aluminium-Rahmenkonstruktion für den Einbau in eine innere oder äußere Brandschutzwand. Diese Brandschutzverglasung vom Typ Schüco ADS80FR60 besteht aus hochwärmegedämmten Aluminium-Kunststoff-Verbundprofilen. Spezielle Brandschutzisolatoren in den Profilkammern sorgen für optimale brandschutztechnische Eigenschaften und gewährleisten eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten. Die Verwendbarkeit und Anwendbarkeit dieser Festverglasung ist über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-14-2243 des DIBt-Berlin geregelt. Wie jede Brandschutzverglasung trägt auch dieses System auf dem Rahmen ein geprägtes Kennzeichnungsschild mit den behördlich geforderten Angaben zum Herstellungswerk und der allgemein bauaufsichtlichen Bauartgenehmigung. Bestellen Sie hier Ihre individuelle Brandschutzverglasung in dem von Ihnen gewünschten Abmessungen. Klicken Sie unter dem Artikelpreis auf Artikel konfigurieren und stellen Sie mit nur wenigen Klicks Ihre individuelle Brandschutzverglasung zusammen.   Systemaufbau Das System Schüco ADS80FR60 besteht aus speziellen Aluminium-Kunststoff-Verbundprofilen die bereits vor der Herstellung in Ihrem Wunschfarbton beschichtet werden. Die Blendrahmenprofile haben eine Bautiefe von 80 mm und eine Ansichtsbreite von 59 oder 69 mm. Wir liefern Ihnen die Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR60 der Feuerwiderstandsklasse F60 als einbaufertige Rahmenkonstruktion inkl. Scheibendichtungen, Glashalteleisten und einer klar durchsichtigen Brandschutzglasscheibe. Das zugelassene Brandschutzisolierglas Pilkington Pyrodur 60-361 hat in der Außenanwendung eine Nenndicke von 41 mm (+2 / -2 mm) und kann optional in einer matten Ausführung ausgeliefert werden. Der Farbton der Rahmenkonstruktion kann über das Dropdown-Menü in der Konfiguration ausgewählt werden.   Bauteilanschlüsse Der Einbau von Brandschutzverglasungen der Serie ADS80FR60 erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen Bauartgenehmigung in den nachfolgend aufgeführten Wänden: Mauerwerkswände bestehend aus Mauerziegeln, Kalksandstein in einer Dicke von mindestens 15 cm Mauerwerkswände aus Porenbetonsteinen in einer Dicke von mindestens 15 cm Betonwände bzw. Stahlbetonwände in einer Dicke von mindestens 10 cm Leichtbauwände in Metallständerbauweise in der Feuerwiderstandsklasse F60 Bekleidete Stahlbauteile der Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4102-4 Bekleidete Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4102-4 Klassifizierte Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4102-4   Lieferumfang: Im Lieferumfang enthalten ist eine einbaufertige Rahmenkonstruktion inkl. Dichtungen, Glasleisten, Verglasungsklötzen und der dazugehörigen Scheibe Brandschutzglas (Brandschutzisolierglas). Elementrahmen und Brandschutzglas werden getrennt per Spedition bis Bordsteinkante ausgeliefert. Einbaufertige Rahmenkonstruktion Kennzeichnungsschild (am Rahmen vernietet) Glasanlagedichtung Glasdichtung Glasleisten Verglasungsklötze verschiedene Größen Rahmendübel (optional) Mineralwolle zum Verfüllen des Ringspaltes (optional)   Hinweise Elementrahmen und Brandschutzglas werden getrennt per Spedition bis zur Bordsteinkante ausgeliefert. Das Abladen vom Brandschutzglas ist Aufgabe des Bestellers. Hebegeräte wie Stapler sollten vorhanden sein. In der Konfiguration können Sie optional eine Kranentladung buchen.  ACHTUNG VOR FALSCHEN UND UNZULÄSSIGEN BRANDSCHUTZELEMENTEN: Brandschutzverglasungen (Festverglasung) sind in Deutschland ausschließlich national geregelt und benötigen als Verwendbarkeitsnachweis und Anwendbarkeitsnachweis eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt-Berlin. Im Internet werden Brandschutzverglasungen von ausländischen Anbietern in der Feuerwiderstandsklasse EI60 mit CE-Zulassung angeboten. Diese EI60-Verglasungen sind in Deutschland nicht zulässig und dürfen ohne eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung nicht eingebaut werden. Die Produktion von Brandschutzverglasungen ist im Übrigen überwachungspflichtig. Brandschutzverglasungen sind mit einem Kennzeichnungsschild (Prägeschild) aus Stahlblech zu versehen. Auf diesem Schild sind Herstellungswerk, Zulassungsnummer, Herstellungsjahr und System vermerkt. Brandschutzverglasungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dürfen nur von Unternehmen ausgeführt bzw. montiert werden, die ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet haben und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen. Alle Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung sind uneingeschränkt zu beachten. Die allgemeine Bauartgenehmigung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

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