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Brandschutzverglasung Aluminium G30
Brandschutzverglasung Aluminium G30 Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR30 (Festverglasung) Diese Brandschutzverglasung vom Typ Schüco ADS80FR30 erfüllt die Feuerwiderstandsklasse G30 nach DIN 4102-13 und ist für den Einbau in äußere Brandschutzwände zugelassen. Im Gegensatz zu F-Verglasungen absorbieren G-Verglasungen keine Strahlungshitze und verhindern ausschließlich einen Brandüberschlag auf angrenzende Brandabschnitte. Dafür sind sie etwas günstiger als F-Verglasungen. G-Verglasungen dürfen allerdings nicht dort eingebaut werden, wo Brandschutzverglasungen der Feuerwiderstandsklasse F bauaufsichtlich gefordert werden. Bei einer Montage von G-Verglasungen ist also immer darauf zu achten, dass keine Gefahr durch eine mögliche Wärmeübertragung besteht. In Flurbereichen oder Laubengängen ist ein Einbau beispielsweise erst ab einer Einbauhöhe von 1,80 m, gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Verglasung, möglich. Das System ADS80FR30 besteht analog zur F-Verglasung aus einem Aluminiumrahmen und einer Brandschutzisolierglasscheibe und ist über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.14-1831 des DIBt-Berlin bauaufsichtlich geregelt. Wie jede Brandschutzverglasung trägt auch dieses System auf dem Rahmen ein geprägtes Kennzeichnungsschild mit den behördlich geforderten Angaben zum Herstellungswerk und der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung. Bestellen Sie hier Ihre individuelle Brandschutzverglasung in dem von Ihnen gewünschten Abmessungen. Tragen Sie hierzu einfach die Maße in die entsprechenden Felder.   Systemaufbau Brandschutzverglasungen der Serie Schüco ADS80FR30 (G30) sind zugelassene Festverglasungen, die in Öffnungen von Brandschutzwänden eingebaut werden dürfen. Die Rahmenkonstruktion dieser Brandschutzverglasung besteht aus Merkammer Aluminium-Kunststoff-Verbundprofilen mit einer Bautiefe von 80 mm und einer Ansichtsbreite von 59 oder 69 mm. Wir liefern Ihnen die Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR30 der Feuerwiderstandsklasse G30 als einbaufertige Rahmenkonstruktion inkl. Scheibendichtungen, Glashalteleisten und einer klar durchsichtigen Brandschutzglasscheibe. Das zugelassene Brandschutzisolierglas Pilkington Pyrodur 30-36 hat in der Innenanwendung eine Nenndicke von 32 mm (+2 / -2 mm) und kann optional in einer matten Ausführung ausgeliefert werden. Der Farbton der Rahmenkonstruktion kann über das Dropdown-Menü in der Konfiguration ausgewählt werden.   Bauteilanschlüsse Der Einbau von Brandschutzverglasungen der Serie ADS80FR30 erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen Bauartgenehmigung in den nachfolgend aufgeführten Massivwänden: Mauerwerkswände bestehend aus Mauerziegeln, Kalksandstein in einer Dicke von mindestens 11,5 cm Mauerwerkswände aus Porenbetonsteinen in einer Dicke von mindestens 15 cm Betonwände bzw. Stahlbetonwände Leichtbauwände in Metallständerbauweise in der Feuerwiderstandsklasse F30-A Bekleidete Stahlbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4 Bekleidete Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4 Klassifizierte Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4   Lieferumfang: Im Lieferumfang enthalten ist eine einbaufertige Rahmenkonstruktion inkl. Dichtungen, Glasleisten, Verglasungsklötzen und der dazugehörigen Scheibe Brandschutzglas (Brandschutzisolierglas). Elementrahmen und Brandschutzglas werden getrennt per Spedition bis Bordsteinkante ausgeliefert. Einbaufertige Rahmenkonstruktion Kennzeichnungsschild (am Rahmen vernietet) Glasanlagedichtung Glasdichtung Glasleisten Verglasungsklötze verschiedene Größen Rahmendübel (optional) Mineralwolle zum Verfüllen des Ringspaltes (optional)   Hinweise Elementrahmen und Brandschutzglas werden getrennt per Spedition bis Bordsteinkante ausgeliefert. Das Abladen vom Brandschutzglas ist Aufgabe des Bestellers Hebegeräte wie Stapler sollten vorhanden sein. ACHTUNG VOR FALSCHEN UND UNZULÄSSIGEN BRANDSCHUTZELEMENTEN: Brandschutzverglasungen (Festverglasung) sind in Deutschland ausschließlich national geregelt und benötigen als Verwendbarkeitsnachweis und Anwendbarkeitsnachweis eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt-Berlin. Im Internet werden Brandschutzverglasungen von ausländischen Anbietern in der Feuerwiderstandsklasse E30 mit CE-Zulassung angeboten. Diese E30-Verglasungen sind in Deutschland nicht zulässig und dürfen ohne eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung nicht eingebaut werden. Die Produktion von Brandschutzverglasungen ist im Übrigen überwachungspflichtig. Brandschutzverglasungen sind mit einem Kennzeichnungsschild (Prägeschild) aus Stahlblech zu versehen. Auf diesem Schild sind Herstellungswerk, Zulassungsnummer, Herstellungsjahr und System vermerkt. Brandschutzverglasungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dürfen nur von Unternehmen ausgeführt bzw. montiert werden, die ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet haben und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen. Alle Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung sind uneingeschränkt zu beachten. Die allgemeine Bauartgenehmigung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

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