Eucam Textil Brandschutzimprägnierung

Kanistergröße: 5 Liter
Eucam Textil Brandschutzimprägnierung nach DIN 4102-B1für Textilstoffe

114,71 €*

Inhalt: 5 Liter (22,94 €* / 1 Liter)

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Kanistergröße
Produktnummer: SW10052
Produktinformationen "Eucam Textil Brandschutzimprägnierung"

Brandschutzimprägnierung für Zellulosefasergewebe gem. DIN 4102-B1

Lieferform:
Gebrauchsfertige Lösung im 5 Liter und 10 Liter Kunsstoffkanister

Anwendungsbereiche:
Beschichtung von Zellulosefasergewebe (ausgenommen Jute) für den Einsatz im trockenen Innenbereich wie zum Beispiel Dekostoffe und Vorhänge in Theatern, Kinos, Messehallen, Gaststätten, Schulen und Versammlungsräumen.

Die Imprägnierung ist nicht beständig gegen die Einwirkung von Wasser bzw. chemischen Reinigern.

Wirkstoffe:
Eucam Textil besteht aus Stickstoff- und Phosphatverbindungen.

Wirkungsweise:
Eucam Textil bewirkt im Brandfall die Entwicklung inerter Gase und führt zur Verkohlung der Gewebe.

Dauerwirkung:
Laut Herstellerangabe ist die Brandschutzimprägnierung bei sachgemäßer Verarbeitung viele Jahre wirksam.

Geruch:
Die Brandschutzimprägnierung Eucam Textil ist geruchsarm, nach der Austrocknung geruchslos.

Aufbringmenge:
Die Naßauflage an Eucam Textil muss mindestens 1,1 Liter/kg betragen.

Verarbeitungshinweise:
Vor Gebrauch gut aufrühren oder schütteln! Die Textilien sollten in der Lösung getaucht, abgepresst und zum Trocknen aufgehängt werden. Alternativ ist die Ausrüstung nach dem Foulard-Verfahren zu empfehlen. Ein Besprühen mit handelsüblichen Sprühflaschen etc. ist ebenfalls möglich, dabei muss jedoch auf eine sehr sorgfältige, beidseitige Behandlung geachtet werden. Zur Sicherheit sollten entsprechende Flammproben durchgeführt werden. Behandelte Textilien nicht im gefalteten oder liegenden Zustand trocknen lassen! Je nach Art der Faser kann es zu Reißfestigkeitsverlusten, Veränderungen der Griffigkeit des Gewebes oder Farbtonverschiebungen kommen.

Lagerung:
Die Brandschutzimprägnierung Eucam Textil ist mindestens 12 Monate lagerfähig. Angebrochene Gebinde gut verschließen.

Gefahrstoffverordnung:
EUCAM-Textil enthält keine Lösungsmittel, halogenhaltigen Verbindungen oder sonstige Gefahrstoffe und ist nach der Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig. Keine brennbare Flüssigkeit nach VbF.

Arbeitssicherheit:
Bei der Anwendung von EUCAM-Textil sind die für den Arbeits- und Unfallschutz geltenden Vorschriften und die im Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Ansonsten verweisen wir auf das gültige Prüfzeugnis sowie auf das EU Sicherheitsdatenblatt Eucam Textil.

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