
Brandschutzfenster
Brandschutzfenster sind feuerwiderstandsfähige, öffenbare Brandschutzelemente die nach der europäisch harmonisierten Produktnorm DIN EN 16034 geregelt sind. Sie liegen darüber hinaus im Geltungsbereich der DIN EN 14351-1 und können in äußeren Brandschutzwänden eingebaut werden. Anders als Brandschutzverglasungen werden Brandschutzfenster mit einem CE-Zeichnen und nicht mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet. Eine Leistungserklärung beschreibt die verschiedenen Eigenschaften wie zum Beispiel die Anforderung an den Feuerwiderstand nach DIN EN 13501-2. Brandschutzfenster müssen für einen Einbau in Deutschland alle Anforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) erfüllen. Sie müssen also neben den Anforderungen an den Feuerwiderstand, mindestens dicht- und selbstschließende Eigenschaften aufweisen.